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SEGELFLUG
Verewigt im Guinnessbuch
Richtig viele Starts hatten sich die Segelflieger des SFZ Ottengrüner
Heide bei Hof am Samstag, 24. Juni, vorgenommen. Genau standen ihnen
16:24 Stunden vom Sonnenaufgang um 5.03 Uhr bis zum Sonnenuntergang um
21.27 Uhr zur Verfügung. Dank des guten Wetters übertrafen sie am
Ende die eigenen Prognosen von 250 Starts und absolvierten 373
Windenstarts! Für den Eintrag ins Guinnessbuch der Rekorde sollte das
reichen.
Antares ist zu leise
Auf eine ganz unübliche Hürde stieß jetzt Lange Flugzeugbau bei der
Musterzulassung des Elektroseglers Antares. Die erforderliche Lärmmessung
nach Kapitel X war nicht möglich. Die Geräuschemission des
eigenstartfähigen Segelflugzeugs mit 20 Metern Spannweite ist so
gering, dass sie in den Umweltgeräuschen untergeht. Für die
EASA-Zulassung ist die Messung aber zwingend vorgeschrieben. Damit ist
jetzt guter Rat gefragt, denn ein modifiziertes Messverfahren, das
noch die Feststellung eines Lärmwerts ermöglicht, der dann auf einen
Wert gemäß Kapitel X umgerechnet werden kann, brachte ebenfalls
keine verwertbaren Daten. Das hat es bisher noch nicht gegeben: ein
Flugzeug, das einfach zu leise ist.
Deutsches Museum: Die Geschichte des Hesselbergs
Der Hesselberg in Mittelfranken war in den 20er und 30er Jahren neben
der Wasserkuppe ein für die Entwicklung des Segelflugs bedeutender
Fliegerberg. Seine spezielle Geschichte zeigt jetzt eine
Sonderausstellung mit über 180 Fotografien in der Flugwerft Schleißheim.
Die Super Dimona wird
wieder gebaut
Auf der Internationalen Luftfahrtausstellung (ILA) in Berlin hat
Diamond Aircraft die erste Super Dimona der neuen Produktionsserie
gezeigt. Der Reisemotorsegler, dessen Kunststoffbaugruppen jetzt in
Tschechien gefertigt werden, während die Komplettmontage in Wiener
Neustadt bei Diamond Aircraft erfolgt, kommt nach mehrjähriger
Produktionspause mit leichten Modifikationen.
Swift-Light zugelassen
Seit dem 12. Mai hat das Luftsportgeräte-Büro des Deutschen Aero
Clubs, bislang allein zuständig für Ultraleichtflugzeuge, die
LBA-Anerkennung als Prüfstelle für Gleitflugzeuge erhalten. Am 1.
Juni wurde schon die erste Musterprüfbescheinigung ausgestellt – für
den fußstartfähigen Fast-Nurflügler Swift-Light. Vertrieben wird
der UL-Segler von dem mehrfachen Drachenflug-Weltmeister Manfred
Ruhmer (www.swift-light.at).
Saqqara in Europa auf
Vorführtournee
Das fußstartfähige Gleitflugzeug Saqqara aus Venezuela soll Mitte
Juli zum ersten Mal fliegen. Hersteller Diloren Sailplane will das
UL-Segelflugzeug dann bereits im Herbst in Europa vorführen. Die
Saqqara ist beim Coupe in St. Hilaire nahe Grenoble, vom 20. bis 25.
September, dabei und wird vom 27. September bis 2. Oktober in Österreich
auf der Emberger Alm (östlich von Lienz) vorgeflogen.
Luftraumbeschränkungen
zur Fußball-WM
Zur Fußball-Weltmeisterschaft vom 9. Juni bis 9. Juli wurden durch
das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Gebiete
mit Flugbeschränkungen festgelegt.
Grundsätzlich gilt ein Flugbeschränkungsgebiet mit einem Radius von
3 NM um den jeweiligen Austragungsort. Die vertikale Begrenzung reicht
von GND bis 5000 Fuß MSL. Die genauen Gebiete und Zeiten der
Flugbeschränkungen können der aktuellen AIP SUP VFR 9 (ENR)
entnommen werden.
Die seitlichen und zeitlichen Begrenzungen gelten für alle Flüge
nach Sichtflugregeln. Ausgenommen sind Flüge der Polizei, Einsatzflüge
der Bundeswehr und Flüge im Rettungseinsatz sowie Sonderflüge für
FIFA-Funktionäre nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige
Polizeibehörde des Landes. Die Flugverkehrskontrollstellen können
keine Durchfluggenehmigungen erteilen. Die Flugbeschränkungen
erstrecken sich auch auf Flüge mit VFR-Anteil innerhalb des Beschränkungsgebietes
(Y/Z-Flüge) sowie VFR-Nacht- und C-VFR-Flüge.
Darüber hinaus können kurzfristig weitere Flugbeschränkungsgebiete
mit einem Radius von 30 NM um den jeweiligen Austragungsort aktiviert
werden.
In diesem Fall werden die Aktivierungszeiten grundsätzlich mit einem
Vorlauf von 24 Stunden von der Deutsche Flugsicherung per NOTAM
bekannt gegeben.
Die DFS bittet deshalb VFR-Piloten, im Zeitraum vom 9. Juni bis 9.
Juli , die NOTAM-Veröffentlichungen in besonderem Maße zu berücksichtigen.
Derzeit wird in Absprache mit den Sicherheits- und Landesluftfahrtbehörden
die Möglichkeit der Ausnahme von den Flugbeschränkungen für im
Randbereich der 30 NM-Gebiete liegende Flugplätze untersucht.
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